Radwegbenutzungspflicht für Schutzstreifen! Dies ist nicht erlaubt und das Schild muss entfernt werden.
Auf der Straße "Ubierstraße", Ecke Cäsariusstraße, gibt es einen Schutzstreifen, der mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet ist. Dieser ist KEIN Radweg und somit kann er auch nicht benutzungspflichtig sein. ABER: Es steht ein Radwegschild "blauer Lollie" dort, der einfach falsch ist.
Gleiches Bild an der Straße: Hochkreuzalle und An der Nesselburg
Die Schilder sind dort schlichtweg falsch und nicht von der Straßenverkehrsordnung vorgesehen. Nur Radwege, die nicht von Autos ebenfalls befahren werden dürfen benutzungspflichtig sein. Bei Schutzstreifen darf das Auto aber bei Bedarf ebenfalls diesen Teil der Fahrbahn verwenden.ich bitte um Entfernung!