Radverkehrsführung

Radwegbenutzungspflicht aufheben

Adresse: 
Am Herrengarten 132, 53229 Vilich-Müldorf Bonn

Hier ist linksseitig Am Herrengarten Richtung B56 ein Radweg ausgewiesen. Die Benutzungpflicht sollte spätestens nach Ende der Umbauten der Kreuzung Am Herrengarten/B56 aufgehoben werden, weil dann die Querung der B56 auf der rechten Seite über einen Schutzstreifen bzw. eine Ampel erfolgen soll. Ich halte die Benutzungspflicht aber auch derzeit schon nicht sinnvoll.

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