Radverkehrsführung

Radweg für Fussgänger sperren

Adresse: 
Heimkehrerweg 53113 Gronau Bonn

Regelmässig kommt es zu konfrontationen zwischen Fussgängern/Joggern und Radfahrern auf diesem Weg, welcher zudem nicht besonders breit ist.
Wünschenswert wäre eine Regel, welche Fussgängern/Joggern einen eigenen Weg oberhalb diesen Weges zusichern würde, damit dieser Weg nur den Radfahrern vorbehalten bleiben kann.
Der Radverkehr ist an dieser Stelle ist extrem hoch, da auch der gesamte Radverkehr der Fahrer die am Rhein entlang fahren hier entlang muss.
Fussgänger können auf etliche Wege in der Rheinaue ausweichen.

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Kommentare

Der Radweg ist hier viel zu schmal und in einer schlechten Qualität. Trotzdem übt die Nähe zum Wasser eine magische Anziehungskraft auf Fußgänger, Reisegruppen, Inliner-Fahrer, Jogger aus, so dass im Feierabendverkehr nicht mehr von einem Radweg gesprochen werden kann.

Hinzu kommt, dass der gesamte Weg entlang der Rheinaue von Süden und Norden als Radweg beschildert ist (Verkehrszeichen 237 StVO), diese Beschilderung aber an den Einmündungen der aus der Rheinaue führenden Wege nicht wiederholt wird. Deshalb wird der (ohnehin schon zu schmale) Weg permanent von Fußgängern benutzt, was dann zu Konflikten führt.

Man muss allerdings ergänzen, dass der gesamte Weg am Ufer als Radweg gekennzeichnet ist (Zeichen 237). Die meisten Fußgänger + Jogger ignorieren dies offenbar. Eine deutlichere Kennzeichnung (bspw. Zeichen 237 auf dem Asphalt in allen Kreuzungen) wäre wünschenswert.

Ich stimme den Diagnosen der anderen Diskutanten zu. Ich denke, es gibt aber noch eine andere Lösung des wirklich gravierenden Problems: Der Radverkehr könnte auf dem breiten Fußgängerweg oberhalb des Uferwegs geführt werden (reiner Radweg!), den Uferweg, der schmal und in einem schlechten Zustand ist, kann man gestrost Fußgängern und Joggern überlassen. Es bedarf aber einer durchgängigen Ausweisung des Radwegs durch Schilder und Fahrbahnmarkierung. Und es muß die Einhaltung kontrolliert werden. Auch erwachsene Fußgänger können gebührenpflichtig verwarnt werden.