Inkonsistente Markierung des Linksabbiegerwegs
Als Radfahrer von Westen kommend biegt man vor der Verkehrsinsel links ab und fährt dann auf dem Nord-Westlichen Bürgersteig in die Röckumstraße Richtung Norden. Auf dem Teil des Bürgersteigs sind vier Fahrradsymbole auf den Boden gemalt, zwei davon ohne blauen Grund, zwei mit. Somit ist nur das mittlere Stück wirklich benutzungspflichtig, das erscheint mir etwas merkwürdig. Hier sollte wohl nur eine Sorte Symbole aufgemalt sein.
Und außerdem steht die Polizei immer mal wieder bei Kontrollen auf genau diesem Stück des Radwegs, das empfinde ich auch als merkwürdig.
Kommentare
am 12. Okt. 2017
um 14:26 Uhr
Ich hab mir die Stelle gerade
Ich hab mir die Stelle gerade bei Google angeguckt ( https://goo.gl/maps/AN3yNE73NyQ2 ), die Markierungen waren schon 2008 wie beschrieben.
Zwei Anmerkungen zum Begriff "wirklich benutzungspflichtig": Erstens ist "Benutzungspflicht" ein anderes Wort für "Fahrbahnverbot". Das ergibt hier meines Erachtens keinen Sinn, die Markierung ist ein zusätzliches, vermutlich auch hilfreiches Angebot. Zweitens kann eine Benutzungspflicht nur mit Schildern angeordnet werden. Bodenmarkierungen dürfen nur die vorhandene Beschilderung wiederholen, s. § 39 StVO (5) letzter Satz ( https://dejure.org/gesetze/StVO/39.html ).