Fehlende Freigabe für Radfahrer auf der Fahrradstraße
Guten Tag,
wenn man in Richtung Beethovenalle versucht in die Fahrradstraße (Augustastraße) einzufahren, steht an der Einfahrt zur Fahrradstraße das Schild "Fahrradstraße" in Kombination mit dem Schild "Einfahrt verboten" (rotes Schild mit weißem Balken). Für mich würde das bedeuten, dass auch für Fahradfahrer die Einfahrt verboten ist, da das Fahrradstraßenschild nicht das "Einfahrt verboten"-Schild aufhebt. Im Widerspruch dazu sind auf dem Asphalt allerdings Fahrradsymbole in beide Richtungen markiert, was dafür sprechen würde, dass die Straße für Radfahrer beidseitig befahrbar sein soll.
Lösungsvorschlag: Unter das "Einfahrt verboten"-Schild einfach noch ein "Fahrrad frei" Schild hängen, so wie bei allen anderen für Fahrradfahrer freigegebenen Einbahnstraßen.
Kommentare
am 24. Sep. 2017
um 11:21 Uhr
Natürlich wäre das "Einfahrt
Natürlich wäre das "Einfahrt verboten" überflüssig, wenn man Autofahrern die Bedeutung des Zeichens "Fahrradstraße" ohne Zusatzzeichen erklären würde. Mit ein paar Bußgeldern würde sich das bestimmt schnell herumsprechen.
am 03. Okt. 2017
um 17:33 Uhr
Laut Fahrradstraßenkonzept
Laut Fahrradstraßenkonzept der Stadt Bonn gibt es sogar extra Vorgaben,
wie eine Fahrradstraße beschildert sein soll,
wenn Autoverkehr nur in eine Richtung zugelassen werden soll. Zu finden ist das Ganze unter http://www.bonn.de/umwelt_gesundheit_planen_bauen_wohnen/radverkehr/proj... Fahrradstraßenkonzept 2020, Seite 16. Die dort vorgeschlagene Lösung ist wahrscheinlich die eleganteste.
am 03. Okt. 2017
um 19:58 Uhr
Danke für den Link. Kann man
Danke für den Link. Kann man das Zeichen (Zusatzzeichen zusammengesetzt aus den Symbolen Motorrad, Kfz und Einfahrt verboten) irgendwo in Bonn besichtigen?