Radverkehrsführung

Fahrradstraße offiziell gar nicht erreichbar

Adresse: 
Lessingstraße 65, 53113 Südstadt Bonn

Überquert man aus der Niebuhrstraße kommend den Bahnübergang an der Lessingstraße, geht es hinter dem Bahnübergang links in die vor einigen Monaten zur Fahrradsstraße angemalten "An der Elisabethkirche".
Schön, dass man hier den Radlern was Gutes tun will, aber ohne ein Verwarngeld zu riskieren, kommt man gar nicht dort hin. Ein weißer gerader Pfeil auf blauen Grund sagt klar und deutlich: Abbiegen verboten!
Tja, und genau dieses hat mir schon ein freundlicher Polizist mitgeteilt. Ich war mit dem Rad verbotenerweise links abgebogen. Immerhin beließ er es bei einer mündlichen Ermahnung.
Da sind wir wieder bei dem berühmten Schildbürgerstreich...

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Kommentare

Wenn Sie beim Linksabbiegen erst den Gegenverkehr durchlassen müssen, staut es sich dahinter auf dem Bahnübergang. Das Schild ist also sehr sinnvoll. Außerdem stimmt Ihre Aussage der Nichterreichbarkeit nicht, man kann ja aus der anderen Richtung rechts abbiegen.

Ich biege hier auch häufiger ab, aber wenn nicht gerade mal alles ganz frei und übersichtlich ist, schiebe ich über den linken Fußweg und steige erst "An der Elisabethkirche" wieder auf. Als Linksabbieger den Verkehr am Bahnübergang zu gefährden geht gar nicht!

Natürlich darf man nicht den Bahnübergang blockieren, aber auch wenn alles frei ist, ist das Abbiegen verboten. Insofern sind Ahndungen durch die Polizei berechtigt.
Aber man sieht hier häufig auch etwas anderes: Radler, die ihr Fahrrad auf der linken Seite nicht rüberschieben, sondern fahren und dann hinter dem Bahnübergang links in die "An der Elisabethkirche" abbiegen. Auch verboten.
Ist eine schwierige Stelle, aber vielleicht findet sich ja eine kreative Lösung.
Es gibt in Bonn einfach zu viele Stellen, an denen man als Radler zum Absteigen gezwungen wird.