Beschilderung
auffälligere Markierung des Radweges
Adresse:
Eduard Otto Str. (Nähe Gesamtschule)
eine z.B. durchgehend farbige Markierung des Radweges würde mir als Autofahrer helfen, diesen Radweg auf der Strasse als solches zu erkennen.
eine z.B. durchgehend farbige Markierung des Radweges würde mir als Autofahrer helfen, diesen Radweg auf der Strasse als solches zu erkennen.
Kommentare
am 26. Sep. 2017
um 20:58 Uhr
Ihr Beitrag
Hallo drgouda,
herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Sie haben ihren Vorschlag der Kategorie Radverkehrsführung zugeordnet. Das von Ihnen angesprochene Thema ist nach unserem Verständnis allerdings besser in der Kategorie Beschilderung aufgehoben, da Sie eine neue Fahrbahnmarkierung vorschlagen. Um sicherzustellen, dass Ihr Vorschlag in der Auswertung auch im „richtigen“ Themenbereich auftaucht, haben wir Ihren Beitrag daher dieser Kategorie zugeordnet. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Herzlichen Dank,
Moderation Wähner
am 27. Sep. 2017
um 21:05 Uhr
Ist die Radwegquerung Hausdorfstraße gemeint?
Einen Radweg gibt es in der Eduard-Otto-Straße nicht. Ich vermute, es ist der Radweg auf der Hausdorfstraße gemeint. Ja eine bessere Erkennbarkeit wäre wünschenswert. Auch für Fußgänger, die sich dort tummeln und den Weg in beiden Richtungen nicht unbedingt frei halten.
am 27. Sep. 2017
um 21:41 Uhr
ganz einfach.. an STVO halten
Hallo Frau / Herr drgouda
also falls da vor Ihnen auf der Straße ein Radfahrer fährt.... ganz einfach beim Überholen mit dem Auto den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m einhalten .... dazu braucht es keine Streifen auf der Fahrbahn die Regel gilt mit oder ohne Streifen überall.
am 29. Sep. 2017
um 13:56 Uhr
Linie markiert keinen Überholabstand
Dieses Missverständnis beobachte ich auch sonst häufiger, die Linie scheint häufig als Überholabstand wahrgenommen zu werden. Daher kommt es meiner Wahrnehmung nach bei Straßen mit »Schutzstreifen« zu knapperen Überholmanövern.
am 29. Sep. 2017
um 13:57 Uhr
Radweg auf Straße gibt es doch nach StVO gar nicht?
Ich habe die anderen Kommentare hier auf der Seite so verstanden, dass es überhaupt keinen »Radweg auf der Straße« geben kann. Das, was auf der Straße markiert ist, ist maximal ein »Schutzstreifen«, der aber nie benutzungspflichtig sein kann.