Radverkehrsführung

Bitte unterbinden Sie das Radfahren in der Fußgängerzone!

Adresse: 
Münsterplatz53111 Bonn-Zentrum Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der Fußgängerzone sollte Radfahren komplett verboten werden, damit hier endlich Rechtssicherheit herrscht. Dieses Verbot sollte durch regelmäßige Kontrollen und möglichst hohe Geldstrafen auch durchgesetzt werden.

Eine Fußgängerzone ist keine Radrennbahn. Als Fußgänger fühlt man sich in der Fußgängerzone oftmals wie Freiwild, man ist den aggressiven Kampfradlern hilflos ausgeliefert.

Mit freundlichen Grüßen
[Name entfernt]

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Kommentare

Langsames Radfahren ist kein Problem. Nur Rasen auf dem Fahrrad sollte verboten und sanktioniert werden.

Neben den sogenannten Kampfradlern erlebe ich leider auch die besserwisserischen Fußgänger. Diese blockieren und belehren Radfahrer auch in Teilen der Fußgängerzone, in denen Radfahren erlaubt ist. Wer schützt die Radfahrer vor diesen Menschen?

Die Fußgängerzone ist eine privilegierte Zone der Fußgänger. Diese haben dort VORRANG. Man kann das befahren mit Rädern erlauben wenn diese sich unterordnen.
Gleiches Prinzip gilt ja auch bei Radfahrern/Autos in Fahrradstraßen.

Das habe ich leider auch schon erlebt. Auch wenn man langsam, vorsichtig und umsichtig fährt, muss man sich anpöbeln lassen. Vielleicht würden hier klare Zonen helfen, die dem Fußgänger signalisieren, dass dort Radfahrer passieren können. Die Radfahrer auf die stark belasteten Umgehungsstraßen um die Innenstadt zu zwingen, kann jedenfalls nicht das Ziel sein, wenn man Fahrradstadt werden möchte.

Rücksichtsloses Radeln mit hoher Geschwindigkeit ist dort schon jetzt verboten. Mit dem generellen Verbot werden nur die bestraft, die sich an die Regeln halten und dort mit angemessener Geschwindigkeit fahren.

Moderationskommentar

Lieber Gast,
herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Sie haben ihren Vorschlag der Kategorie Beschilderung zugeordnet. Das von Ihnen angesprochene Thema ist nach unserem Verständnis allerdings besser in der Kategorie Radverkehrsführung aufgehoben, weil aus Ihrer Sicht Radfahrende nicht mehr durch diese Zone geführt werden sollen. Um sicherzustellen, dass Ihr Vorschlag in der Auswertung auch im „richtigen“ Themenbereich auftaucht, haben wir Ihren Beitrag daher dieser Kategorie zugeordnet. Außerdem haben wir zur Wahrung Ihrer Anonymität Ihren Namen entfernt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Moderation Escher

soweit mir bekannt ist tagsüber das Radfahren in der Fußgängerzone ja schon verboten.
Freiwild .... als würden Radfahrer Jagd auf Fußgänger machen. oftmals.... wie oft passiert es denn wirklich? ausgeliefert ... noch so ein Wort.
Die Begriffe fallen mir ein wenn ich auf dem "Scherzstreifen" von einem SUV / LKW / Bus mal wieder mit 50 cm Abstand überholt werde.... da wünsche ich mir die regelmäßige Kontrollen und die hohen Geldstrafen... durch Autos sterben Menschen... nicht durch Radfahrer.

Der Kampfradler war ja schon Thema in der Lokalpresse während des Sommers. Allerdings ist das eine Alibidiskussion, die eine kleine Gruppe, die sich falsch verhält zum Maßstab für alle nimmt. Vielmehr ist dieses Zerrbild Beispiel für eine überkommene Verkehrspolitik, die in den vergangenen 60 Jahren vor allem einem Verkehrsmittel absoluten Vorrang eingeräumt und Verkehrswege geschaffen haben, die vor allem die schnelle Erreichbarkeit von Zielen mit dem Auto dienlich sind und denen sich viele andere Verkehrsteilnehmer unterzuordnen haben. Das sieht man schon daran, wie lange es dauert, zu Fuss wenige Meter Straße zu überqueren, weil sich dort eine autogerechte Ampelsteuerung befindet. So etwas wird kaum mehr in Frage gestellt. Während für PKW viel Platz zur Verfügung steht, balgen sich alle anderen um den kargen Rest: Dass die Nutzung der Fussgängerzone häufig dem Zweck dient, Wege abzukürzen und Zeit zu sparen, weil der häufig immer noch autogerechte Straßenraum oft eine Zumutung ist, ist eben auch eine Folge der angesprochenen Verkehrspolitik. Eine unabhängige Radinfrastruktur könnte dies lösen helfen, weil dann die Nutzung der Fussgängerzone womöglich unnötig wird. Hier hilft hoffentlich dieses Beteiligungsverfahren. Dem rüpelhaftem Verhalten sowie jeglichem Dominanzgehabe einzelner Verkehrsteilnehmer muss natürlich Einhalt geboten werden. (Anm: Ich selbst schiebe mein Rad in der Fußgängerzone oder stelle dieses ab, weil man oft genug nicht vernünftig fahren kann.)

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