Schikanierung von Radfahrern am Heinrich-Böll-Ring
Die Radwegeführung stadteinwärts empfinde ich auf dem Heinrich-Böll-Ring als Schikanierung von Radfahrern. Hier wird man durch die Beschilderung und Wegegestaltung dazu gezwungen nach rechts abzubiegen und entlang des Bachs zur Bornheimer Straße zu fahren (denn gerade aus ist ein reiner Gehweg ausgeschildert).
Das bedeutet die doppelte Wegstrecke + eine zusätzliche Ampelphase, um auf der Bornheimer Str. auf die richtige Fahrseite zu kommen. Für so eine Wegeführung habe ich überhaupt kein Verständnis.
Hier sollte es eigentlich unproblematisch sein, den Radweg
entweder gemischt auf dem Gehweg (die Fußgängerfrequentz schätze ich hier sehr gering ein)
oder auf der Fahrbahn abmarkiert (die Fahrspur ist hier recht breit) zu führen.
Kommentare
am 16. Okt. 2017
um 22:01 Uhr
Habe ich jetzt nicht ganz verstanden
Ich kenne die Stelle nicht, daher meine Frage: Ist die Fahrbahn explizit für Radfahrer verboten oder gibt es keine Auffahrt-Möglichkeiten auf die Fahrbahn? So ein Radweg, der von der Straße wegführt, ist ja trotz blauem Schild nicht benutzungspflichtig, weil eine Benutzungspflicht nur für fahrbahnbegleitende Radwege gilt. Fahrbahnbegleitend heißt, maximal 5 m Abstand von der Fahrbahn. Niemand muss einen Radweg benutzen, der nicht auf seinem Weg liegt.