Vorschriftswidriges Hindernis auf Radweg
An dieser Stelle befindet sich auf dem Radweg ein fest installiertes, unbeleuchtetes, Hindernis in Tarnfarbe. Dies widerspricht der einschlägigen Verwaltungsvorschrift zur StVO (zu §2, Randziffer 17). Damit entspricht der Radweg nicht den Vorschriften, die Radwegbenutzungspflicht an dieser Stelle entfällt und darf nicht eingefordert werden. Was die Stadt trotzdem tut. Der Radfahrer muss, um dem Hindernis auszuweichen auf der B9 weiter fahren (gefärhlich!) oder verbotswidrig auf den Gehweg ausweichen oder schieben. Der Verwaltung ist dieses Problem bekannt. Sie rät Radfahrern dazu, sich an dieser Stelle verbotswidrig zu verhalten. Ich finde, das kann nicht ihr Ernst sein.
Kommentare
am 29. Sep. 2017
um 12:08 Uhr
Volle Zustimmung
Die Stadt ist sich dessen in Gänze bewusst und macht nichts. Das Hindernis muss weg oder die Radwegbenutzungpflicht muss aufgehoben werden.