Radverkehrsführung

Vorbild Radweg Römerstraße

Adresse: 
Römerstraße, 53111 Bonn-Castell Bonn

Der Radweg auf diesem Teil der Römerstraße ist vorbildlich. Die Verkehrsführung besteht aus neuen Markierungen für Fahrradwege, es besteht eine Tempo-30-Zone, so dass der Verkehrsfluss allgemein ruhiger ist. Großes Lob an für diesen Abschnitt!

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Kommentare

Ich fahre dort oft lang und finde die neue Aufteilung auch ganz angenehm. Wenn der Rest der Römerstraße jedoch nicht mehr in eine Richtung gesperrt ist, wird der Verkehr wieder steigen. Auch hier sind die Schutzstreifen zum Teil schmal und in der Dooring-Zone, sodass man am besten links neben dem Streifen fährt. Mit dem sehr geringen Verkehrsaufkommen geht das noch, aber auch hier hatte ich schon schlechte Erlebnisse mit zu knapp überholenden PKW. Insbesondere vor der Verkehrsinsel und dem Kreisverkehr ziehen die Autos knapp zurück auf die Spur. An diesen Stellen ist der Schutzstreifen dann auch noch unterbrochen.
Besonders in Richtung Innenstadt ist der Abstand vom Schutzstreifen zu den Parkplätzen sehr schmal gefasst. Wenn die Leute dann auch noch schief eingeparkt haben ist man wieder gezwungen auszuweichen.

Hier darf maximal 30 gefahren werden. Dafür brauche ich ehrlich gesagt keinen Schutzstreifen, nur damit der PKW Fahrer meint der Rest der Straße gehört ihm.

Zum ersten ist diese Markierung kein Radweg sondern nur ein »Schutzstreifen«. Ein Radweg muss baulich getrennt sein. Von daher wurde hier nur das Minimalprogramm gemacht.

Dann ist dieser Streifen direkt neben den parkenden Autos. Von daher markiert der Streifen die Zone, in der man eben nicht fahren darf, weil man sonst eventuell eine Autotür mitnimmt. Es gibt [Urteile](http://www.adfc-weimar.de/sicherheit/stvo/%C2%A72-2-rechtsfahrgebot.shtml), die einem Radfahrer einen hinreichenden Abstand vorschreiben. Der markierte Streifen ist also gefährlich.

Fährt man jedoch mit hinreichendem Abstand zu den Autos, so wird man immer wieder von Autofahrern angeschrien, die der Unterteilung der Straße in »Meins« und »Deins« unterliegen. Der Streifen macht das nur noch schlimmer.

Von daher sollte man sich hier entscheiden, was man möchte:

- Autoverkehr in beide Richtungen
- Parkplätze am Straßenrand
- Platz für Radfahrer

Man kann sich nur zwei von den dreien aussuchen. Und die Stadt suggeriert mit dem »Schutzstreifen«, dass beides möglich wäre.

zu dem Kommentar von Herrn Ueding.