Beschilderung

Unklare Vorfahrt bei Straßenverengung

Adresse: 
Aennchenstraße 61, 53177 Alt-Godesberg Bad Godesberg

Beim Fahren Richtung Südost werden die bis dahin getrennte Kfz-Fahrbahn und der Radweg auf eine gemeinsame Fahrbahn vereinigt. An dieser Stelle ist regelmäßig unklar, wer welche Rechte und Pflichten hat. Als Radfahrer verlässt man hier den Radweg ohne jede Lenkbewegung und man fährt auch nicht über eine Bordsteinkante, daher kommt kaum jemand auf die Idee, nach hinten links über die Schulter zu schauen, ob gerade ein Auto angebraust kommt. Und die PKWs, die hier einem Knick nach rechts folgen, werden überrascht, wenn der Radfahrer vor ihnen plötzlich auf "ihre" Fahrbahn fährt.
Eine kleine Lösung wäre hier, allen Verkehrsteilnehmern deutlich zu machen, wer Vorfahrt hat. Wer diese hat, kann ich nach 10 Jahren täglich auf dieser Strecke immer noch nicht sagen.
Eine bessere, aber aufwändigere Lösung bestünde in einem Reißverschlussverfahren, wofür aber sicherlich einiges an Markierarbeiten notwendig werden würde.

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Kommentare

Moderationskommentar

Hallo Herr Mantau,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Sie haben ihren Vorschlag der Kategorie Radverkehrsführung zugeordnet. Das von Ihnen angesprochene Thema ist nach unserem Verständnis allerdings besser in der Kategorie Beschilderung aufgehoben, um Ihren Lösungsvorschlag in den Vordergrund zu rücken. Um sicherzustellen, dass Ihr Vorschlag in der Auswertung auch im „richtigen“ Themenbereich auftaucht, haben wir Ihren Beitrag daher dieser Kategorie zugeordnet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Herzlichen Dank,

Moderation Wähner

Rechtlich ist die Sache wohl klar, der Verkehr auf der Fahrbahn hat Vorrang gegenüber demjenigen, der den Sonderweg verlässt. § 9 Abs. 3 StVO gibt nur geradeaus Fahrenden gegenüber Abbiegenden Vorrang, das trifft hier ja nicht zu. Ich habe hier selten Probleme, wenn ich bereits vorher weit links auf dem Radweg fahre. Geht natürlich nur ohne Gegenverkehr - so war auch der eine schwere Unfall an dieser Stelle, von dem ich gelesen habe, zwischen entgegenkommenden Radfahrern.

Das mit dem Verlassen des Sonderwegs ist dann wohl der entscheidende rechtliche Punkt und ich müsste hier von hinten kommende Kfz durchlassen. Möglichst weit links fahren mache ich hier auch immer so, auch wenn das ohne das Vorfahrtsrecht ein wenig wie Erkämpfen des Weiterfahrens gegenüber nachfolgenden PKWs aussiehts.