Radwegqualität

Schutzstreifen und parkende Autos

Adresse: 
Rudolf-Hahn-Straße 61, 53225 Beuel-Mitte Bonn

In Bonn sind in einer ganzen Reihe "mittelgroßer" Straßen Schutzstreifen markiert. Das ist dann sinnvoll, wenn die Straße ausreichend breit ist und die Streifen auch wirklich schützen. In den meisten dieser Straßen, wie hier in der Rudolf-Hahn-Straße (genauso z. B. Berta-Lungstras-Straße) kann man allerdings, wenn man mittig auf dem Schutzstreifen fährt, den empfohlenen (und von Gerichten verlangten!) Abstand von parkenden Autos (1,5m) nicht einhalten. Gleichzeitig wird man eng überholt, weil viele Autofahrer den Raum bis zur gestrichelten Linie als "meins" ansehen.
Fährt man hingegen mit Sicherheitsabstand, also ziemlich links auf dem Schutzstreifen bis auf der gestrichelten Linie (nach der Merkregel "Der Radfahrer fährt dort, wo bei einem Auto der rechte Reifen wäre"), sind die Überholabstände noch enger und nicht selten mit Hupen begleitet.
Ehrlichkeit gebietet zuzugeben, dass man auf diesen Straßen nur entweder Parkplätze haben kann oder die Möglichkeit, auch bei Gegenverkehr Radfahrer zu überholen, wenn Sicherheitsabstände irgendeine Rolle spielen sollen. Die derzeitige Markierung suggeriert aber, das ginge alles gleichzeitig, was definitiv nicht der Fall ist.

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Kommentare

Auch in Bad Godesberg sind unheimlich viele schmale Schutzstreifen entlang parkender Autos aufgemalt und in letzter Zeit kamen etliche dazu. Ich fahre dort prinzipiell nicht auf dem Schutzstreifen, sondern links daneben. In ruhigen Straßen haben die Autofahrer dafür Verständnis, auf vielbefahrenen Straßen wird man aber extra eng überholt.

In London zahlen Autofahrer, die Radwege blockieren, 100 Pfund und bekommen drei Punkte im britischen Flensburg-Pendant. Gäbe es hier eine ähnliche Ahndung, würde sich die Radsituation in Bonn kontinuierlich deutlich verbessern und dabei sogar noch etwas Geld in die Stadtkasse bringen.

Stattdessen kontrolliert z.B. das Ordnungsamt am Rheinufer, ob jemand ein Zelt aufbaut – und parkt währenddessen selbst eine Radweg- und obendrein noch Feuerwehrzufahrt zu. Da fällt es schwer, nicht sarkastisch zu werden...

Haben Sie eine Quelle für das Gerichtsurteil?

Auf Straßen wie dem Kaiser-Karl-Ring kann man gar nicht mehr überholt werden, wenn man als Radfahrer den »Schutzstreifen« verlässt. Auf anderen Straßen bin ich auch schon beschimpft worden, dass der Radweg doch an der Seite ist. Mir wäre es _deutlich_ lieber, wenn die ganzen parkenden Autos entfernt werden. Alternativ (die armen Anwohner mit Auto) könnte man auch die »Schutzstreifen« wieder entfernen.

zur Frage von Martin Ueding: Es gibt eine Reihe von Urteilen, z. B. LG Berlin 24 O 466/95 oder OLG Karlsruhe 10 U 283/77, die so viel Abstand fordern, dass eine sich öffnende Autotür nicht zu Gefahren führt. Die 1,5m leiten sich dann wohl aus der maximalen "Klapplänge" von Autotüren her.

Das fühlt sich tatsächlich eher großzügig an. Die meisten Schutzstreifen sind allerdings auch nur 1,25m oder allenfalls 1,5m breit und darin muss ja auch noch ein Teil des Abstands zur anderen Seite unterkommen. Problematisch an den Schutzstreifen ist ja tatsächlich die gefühlte Aufteilung der Fahrbahn(hälfte) in "meins" und "deins", die so eben nicht funktioniert und die für das Überholen von Radfahren ebenfalls verlangten 1,5m (unter vielen OLG Hamm 9 U 66/92) nicht ermöglicht. Solange die Straße nicht sehr stark (a la Königswinterer Straße) oder schnell (allenfalls noch ganz am anderen Ende des Landgrabenwegs) befahren ist, bringen sie mehr Gefahr durch geringen Abstand als alles andere.

Die Beschränkung des Parkens auf eine Straßenseite wäre natürlich noch viel wirksamer, klar. Schutzstreifen neben Parkplätzen sind eben generell unlogisch (entweder es braucht Trennung Rad/Kfz - Durchgangsfunktion der Straße - dann muss dafür eben die gesamte Breite für fahrenden Verkehr genutzt werden oder es ist Parken wichtig - Erschließungsfunktion - dann braucht es keine Schutzstreifen, sondern eher eine Geschwindigkeitsbegrenzung).