Radwegqualität

Regeln für Radwege

Adresse: 
Rathausgasse, 53111 Bonn-Zentrum Bonn

Es müssen Richtlinien für Radwege festgelegt werden. Beispiele:
- pro Richtungsfahrbahn mindestens Breite von 2m
- Radwege sind zu markieren, wie Straßen für Autos
- Markierungen so, dass Autofahrer den gesetzlich mindestens vorgeschriebenen Abstand von 1,5m einhalten, was bedeutet, dass 1,5 m neben der Seitenmarkierung des Radweges noch eine Linie eingezeichnet wird
- Der Radweg muss auch zu parkenden Fahrzeugen dass einhalten von gesetzlichen Bestimmungen einhalte.
- Regeln für Bodenbeschaffenheit (maximale Höhendifferenz, wie es sie sogar für Gullydeckel gibt (0,5cm), keine Bordsteinkanten an Ampeln, kein Kies/Kopfsteinpflaster)
- Abschaffung von gemischten Rad und Fußwegen, durch die Geschwindigkeitsdifferenz vom 10 Fachen (3kmh/30kmh)ist es verantwortungslos Radwege auf Fußgängerwege zu legen. Es fahren auch keine Radfahrer auf Rennstrecken rum, was dem gleichen Verhältnis entspricht 30kmh-300kmh

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Kommentare

Moderationskommentar

Lieber Gast,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Da es sich nicht um einen Vorschlag zu einem konkreten Ort handelt, haben wir diesen einfach dem Rathaus zugeordnet, damit er in der späteren Auswertung separat betrachtet werden kann.
Herzlichen Dank,

Moderation Escher

Wichtiger Aspekt noch: Falls Radverkehrsführungen (= Radwege oder -spuren) eingerichtet werden, müssen Sie

- kontinuierlich sein, dass heißt nicht ohne markierten und sinnvollen, gleich vorfahrbenachrechtigten (und natürlich bordsteinlosen) Übergang in den auf den Fahrbahn fließenden Verkehr aufhören
- vollständig sein, das heißt markierte, sinnvolle und nicht vorfahrbenachrechtigte Abbiegemöglichkeiten in alle Richtungen (z. B. kein Zwang zum indirekten Linksabbieren, wenn der Kfz-Verkehr direkt abbieren kann)
- an Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten (!) stets im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs verlaufen
- nicht in der "Dooring-Zone" (Türöffnungszone) von Parkplätzen verlaufen (wenn das nicht geht, kann es entweder keine Radverkehrsführung geben oder keine Parkplätze)
- keine (auch keine abgesenkten!) Bordsteine enthalten
- keine engen Verschwenkungen enthalten
- keine Hindernisse (Schilder o. ä.) auf der Radverkehrsführung
- an Ampeln und Kreuzungen, und auch an Kreisverkerhen gegenüber dem Kfz-Verkehr keine schlechteren Ampelzeiten und Vorfahrberechtigungen erhalten.

Das sind Mindestanforderungen, die für eine Fahrradhauptstadt selbstverständlich sein sollten. Radverkehrsführungen, die das nicht erfüllen, sollte die Stadt innerhalb einer sinnvollen Zeit (3 Monate) zusammenstellen und dann (z. B. innerhalb 1 Jahr) entweder in diesem Sinne umgestalten oder beseitigen.

Anforderungen an Radwege sind sehr konkret in der ERA festgelegt. Es würde aus meiner Sicht schon bedeutend weiterhelfen, wenn diese bei Neuanlage konsequent beachtet würden. Beispiel: 1,50m bei Schutzstreifen als Regelmaß mit einem Sicherheitsraum von 0,25 bis 0,50 Meter bzw. bei Senkrechtparkständen 0,75 m.

Sehe auch insbesondere die gemeinsame Nutzung von Rad- und Fußwegen kritisch. Für geübte (Rad-)Pendler ist das Fahren auf dem Fußgängerweg statt auf der Straße ein Risiko.
Zudem herrscht in Bonn ein reger, unübersichtlicher wechsel von Radwegen auf der Straße hin auf Fußwege und wieder zurück. Das ist unübersichtlich und gefährlich (Stichwort Kontinuität des vorherigen Kommentars).

Erschreckend an den derzeitigen Verfahren in Bonn ist, dass selbst bei vollständig oder weitgehend neu zu gestaltenden Straßenquerschnitten der Radverkehr nur unzureichend berücksichtigt wird. Beispiele (allesamt hier im Raddialog auch angemerkt): St. Augustiner Str., Königswinterer Str., Bonner Talweg, Am Hauptbahnhof u. v. a. m...
Typische Planungspraxis in Bonn: Gemeinsame Rad/Fußwege selbst auf Hauptachsen, Schutzstreifen mit Mindestmaß (auch auf Achsen mit viel Radverkehr) und direkt neben Parkplätzen (mitten in der dooring zone), keine Kontinuität der Führungen, keine Führung in den Sichtbereich rechtzeitig vor Kreuzungen/Einmündungen, wilde Verschwenkungen auf Radführungen, fehlende gerade und vorfahrt-gleichberechtigte Überfahrt von Kreuzungen.
In einer gewollten Radverkehrshauptstadt sollte es doch mindestens bei Neuplanungen drin sein, dem Radverkehr adäquate Flächen zuzuweisen (Maßstab: vom zur Verfügung stehenden Querschnitt 1/4 für Fußgänger, 1/4 für Radfahrer, 1/4 für ÖPNV und 1/4 für Kfz). Wenn wir nicht wenigstens bei neu geplanten Flächen anfangen, auch den Radverkehr zu berücksichtigen, kann sich die Stadt Bonn die gesamte "Radverkehrsförderung" sparen (bekanntlich besteht eine erfolgreiche Radstrategie aus drei Dingen: Infrastruktur, Infrastruktur und Infrastruktur).