Radverkehrsführung

Rechtswidrige Radwegbenutzungspflicht in 30er Zone

Adresse: 
Straßburger Weg 24, 53113 Gronau Bonn

Bereits seit 2001 sind benutzungspflichtige Radwege in 30er Zonen gemäß § 45 Abs. 1c StVO rechtswidrig. ("Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. [...] Sie [darf nur Straßen ohne [...] benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.")

Der viel zu schmale Bürgersteig ist hier sogar in beiden Richtungen benutzungspflichtig.

Wieso ignoriert die selbsterklärte Fahrradhauptstadt eindeutige Vorgaben der StVO?

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