Radweg wird nicht respektiert
In Richtung B9 fahrend, befindet sich rechts neben der Autospur ein Radweg auf der Fahrbahn. Kurz vor der B9 teilt sich die Autospur in zwei Spuren und an dieser Stelle weichen viele Autofahrer auf den Radweg aus, um schneller auf die Rechtsabbiegespur zu gelangen - häufig leider ohne auf den Radverkehr zu achten (mal ganz davon abgesehen, dass Autos nichts auf dem Radweg verloren haben). Der Radweg ist eigentlich durch Fahrradsymbole markiert und mittels einer dicken durchgezogenen Linie von den Autospuren getrennt, leider scheint das nicht ausreichend zu sein.
Mögliche Lösungsvorschläge:
* Den Radweg farblich (blau) markieren, dadurch wäre er für Autofahrer vielleicht noch besser als Radweg zu identifizieren.
* Kontrolle des Fahrverhaltens durch die Polizei.
* Die Autospur nicht in zwei Spuren aufteilen, dafür den Radweg verbreitern.
Kommentare
am 13. Okt. 2017
um 11:29 Uhr
Schutzstreifen, Radstreifen und Radweg
Man muss hier differenzieren, es gibt drei Sorten:
Schutzstreifen sind mit gestrichelter Linie auf die Straße aufgemalt. Diese sind nicht nutzungspflichtig und Autofahrer dürfen sie ihn besonderen Situationen befahren.
Radstreifen sind auch auf der Straße, aber mit durchgezogener Linie. Autofahrer dürfen es nie überfahren.
Radwege sind baulich getrennt und dann meist auch benutzungsplichtig.
Auf der Straße in diesem Beitrag ist es nur ein Schutzstreifen, meine ich. Und mehr als ein »Hier fahren Radfahrer« ist es eigentlich nicht. Schlimmer noch, Autofahrer scheinen davon auszugehen, dass dies den Überholabstand ersetzt.
am 13. Okt. 2017
um 11:50 Uhr
Radstreifen
Hallo Martin,
an dieser Stelle handelt es sich definitiv nicht um einen Schutzstreifen, sondern (wenn ich nicht völlig falsch liege) um einen Radstreifen (also nicht baulich von der Fahrbahn getrennt) mit zusätzlich angeordneter Benutzungspflicht durch das übliche blaue Radwegschild (Zeichen 237).
Gruß
Haromur
am 14. Okt. 2017
um 10:37 Uhr
Ich hatte irgendwie die
Ich hatte irgendwie die falsche Stelle im Kopf, ich hatte die B9 für die Adenauerallee gehalten. Man sieht das hier ziemlich gut:
https://www.google.de/maps/@50.6916078,7.1487718,3a,75y,261.84h,61.56t/data=!3m6!1e1!3m4!1sXvnGUuUnqmlVnq6KPfvhTg!2e0!7i13312!8i6656
Nach Westen ist es ein Radstreifen, nach Osten ein Radweg.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob auf einem Radstreifen wirklich die Nutzungspflicht angeordnet werden kann. Ich hatte das hier so gelesen, dass das nur bei baulicher Trennung geht. Da müsste man nochmal genau in die StVO schauen, falls man diese Art Text versteht :-/.
am 16. Okt. 2017
um 12:57 Uhr
Ihr Beitrag
Hallo Haromur,
herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Sie haben ihren Vorschlag der Kategorie Radverkehrsführung zugeordnet. Das von Ihnen angesprochene Thema ist nach unserem Verständnis allerdings besser in der Kategorie Radwegqualität aufgehoben, da Sie eine farbliche Aufwertung und eine Verbreiterung des bestehenden Radwegs vorschlagen. Um sicherzustellen, dass Ihr Vorschlag in der Auswertung auch im „richtigen“ Themenbereich auftaucht, haben wir Ihren Beitrag daher dieser Kategorie zugeordnet. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Herzlichen Dank,
Moderation Nowzamani