Beschilderung

Linksseitiger Radweg an der L 158

Adresse: 
Marienforster Straße 24, 53177 Alt-Godesberg Bad Godesberg

Die Kennzeichnung hier ist eigentlich skandalös:

Von Pech kommend ist der Weg mit Blauschildern als benutzungspflichtig gekennzeichnet. Auf Bonner Seite wiederholt sich das am Forellenhof.
An der Einmündung Schlangenweg ist linksseitig keine Freigabe, Radfahrer von dort müssen also auf der Fahrbahn fahren.
An den Einmündungen Venner Kirchweg und Marienforster Steinweg ist ebenfalls außer Wegweisern keinerlei Kennzeichnung. Spätestens hier müssen also auch von Pech kommende Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln, denn das Befahren nicht freigegebener linksseitiger Radwege ist verboten.
An der Einmündung "Am Stadtwald" ist auf den roten Untergrund ein weißes Fußgänger/Radfahrer-Symbol mit zwei Pfeilen gemalt, ansonsten keinerlei Kennzeichnung in Richtung Godesberg.
An der markierten Stelle auf Höhe der Zufahrt zum Minigolfplatz ("Marienforster Promenade") hängt dann plötzlich längsseitig ein Zeichen 240 "Gemeinsamer Geh- und Radweg" mit Zusatzzeichen "beide Richtungen". Augenscheinlich wird vom Fahrbahnfahrer hier erwartet, nach Sichtung eine Vollbremsung hinzulegen und auf den Radweg zu wechseln, um der Benutzungspflicht nachzukommen. Grotesk!
An der Kreuzung "Quellenstraße" ist dann schon wieder "Fuß-/Radweg Ende", verbunden mit "vorgeschriebene Fahrtrichtung links" und ohne irgendeine Kennzeichnung, wie man geradeaus auf die Burgstraße kommen könnte.

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Kommentare

Nach einem Unfall mit Todesfolge zwischen Radfahrer und Fußgänger vor einem Jahr hatte ich bei der Polizei wegen dieses Zustands angefragt, ich zitiere die Antwort:
"1. Unfallörtlichkeit war die Marienforster Str. 20 in Bad Godesberg.
2. 400 Meter vor der Unfallstelle ist das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh-Radweg) an einem Lichtmast angebracht. Durch dieses Zeichen wird der Weg grundsätzlich benutzungspflichtig, d.h. die Fahrbahn darf NICHT benutzt werden. Somit erübrigt sich Frage 3.
4. Die Beschilderung mit Zeichen 240 ist sehr wohl vorhanden, z.B. auf der Fahrbahn zur Einmündung "Am Stadtwald", somit gilt auch in Ihrem beschriebenen Streckenverlauf ebenfalls die Benutzungspflicht.
5. Die Beschilderung erscheint richtig (originäre Zuständigkeit bei der Stadt Bonn) und wird
6. im Rahmen der Streife überwacht/sanktioniert."
Ergänzend zu 4. möchte ich noch anmerken, dass die beschriebene "Beschilderung" nach StVO nicht wirksam ist. Bodenmarkierungen können Schilder nur wiederholen und nicht ersetzen. Das ist auch gut so, denn vergessene Bodenmalereien finden sich auch in Bonn zu genüge.

Moderationskommentar

Hallo Herr Borgolte,

bezugnehmend auf ihren Beitrag, hat die Stadtverwaltung folgenden Hinweis:

"Die Beschilderung entlang der L 158 wird überprüft."

Herzlichen Dank,

Moderation Nowzamani

Die Schilder zu überprüfen ist schon nett. Ich hätte gerne, dass geprüft wird , ob die Schilder sinnvoll sind!
Ist der Weg wirklich breit genug für Fußgänger und Radfahrer in zwei Richtungen, sind die Einmündungen gut einsehbar und werden die PKW-FahrerInnen zum Anhalten angehalten. Kann ich überhaupt gefahrlos die Straße mit dem Rad dort kreuzen wo die Schilder dies verlangen?

Oder wäre ein echter Radweg auch auf der Seite Richtung Godesberg nicht die Bessere Lösung.