Radverkehrsführung

Entfall der Radwegebenutzungspflicht inkl. Ampelfurt (=Benutzung der Fahrbahn)

Adresse: 
Charles-de-Gaulle-Straße, 53113 Gronau Bonn

An dieser Stelle sollte das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt sein.

Für das kurze Stück in der Charles-Gaulle-Str. wird eine Benutzungspflicht angeordnet. Die Beutzungspflicht ist an dieser Stelle sehr zu hinterfragen, zumal sich nach der Querung der gemeinsamen Ampelfurt Radfahrer/Fußgänger ohne fortgesetzten Radweg eine ungünstige Verkehrsführung ergibt:

Schlechte Alternative 1: Geradeausfahrt auf der Fahrbahn des Sträßchenswegs (der geradeaus verlaufende "Radweg" ist nicht benutzungspflichtig). Hier wird der Radfahrer unfreiwillig zum Rechtsabbieger mit Nachrang gegenüber dem Autoverkehr und wartet damit vorv der Ampel und nach der Ampel.

Schlechte Alternative 2: Bei Geradeausfahrt auf dem nicht benutzungspflichtigen "Radweg" wird von rechtsabbiegenden Autofahrern gerne die Vorfahrt missachtet oder der Weg blockiert. Beim Linksabbiegen nach einigen Metern Weiterfahrt in Richtung Johanniter-Krankenhaus ist wieder die Querung des Sträßchenswegs erforderlich.

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