Ampeln

Darf die rote Fußgängerampel von Radfahrern ignoriert werden?

Adresse: 
Godesberger Allee, 53175 Hochkreuz Bonn

Wenn ich von der Max-Löbner-Straße in die Annaberger Straße möchte, werde ich als Radfahrer auf den linksseitigen Fußweg geführt und stehe dann vor einer reinen Fußgängerampel. Seit der letzten Novelle der StVO gelten aber Fußgängerampeln nicht mehr für Rad fahrende. Darf ich die B9 bei einer Lücke im Verkehr dann überqueren oder muss ich hier absteigen und schieben, womit dann doch die Fußgängerampel gelten würde? Ehrlich gesagt bin ich hier schon öfter bei Rot rübergefahren, während die Fußgänger gewartet haben, aber ganz wohl fühle ich mich dabei nicht.

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Kommentare

Moderationskommentar

Hallo Jan Mantau,

bezugnehmend auf ihre Frage, hat die Stadtverwaltung folgenden Hinweis:

"An dieser Stelle muss sich der Radfahrer an das Fußgängersignal halten, die Fußgängerampel soll daher ein Signal für Fußgänger/Radfahrer erhalten."

Herzlichen Dank,

Moderation Wähner

http://www.adfc.de/news/aenderung-der-stvo-2016

Fußgängerampel gilt nicht für Radfahrer
Am 1. Januar 2017 trat darüber hinaus eine weitere Änderung in Kraft: Fußgängerampeln regeln nicht mehr zugleich den Radverkehr. Radfahrer auf der Fahrbahn richten sich wie zuvor nach der Fahrbahnampel. Radfahrer auf dem Radweg richten sich nach der Fahrradampel, so vorhanden. Ist keine Fahrradampel eingerichtet, gilt die Fahrbahnampel. Diese Regelung ist bereits seit 2013 in Kraft, bislang galt aber noch eine Übergangsregelung, um den Kommunen Zeit zu geben, die Ampeln umrüsten zu können. Leider wurde dabei häufig der einfache Weg gewählt, aus Fußgängerampeln kombinierte Fußgänger- und Radfahrerampeln zu machen. Diese Praxis wird dem Radverkehr nicht gerecht. Der ADFC fordert für einen flüssigen Radverkehr eigene Rad-Ampeln mit angepassten Ampelphasen.