Radverkehrsführung

Benutzungspflicht der Haltestellenumfahrung stadteinwärts aufheben

Adresse: 
Bonner Talweg 115, 53113 Südstadt Bonn

An dieser Stelle müssen Radfahrer benutzungspflichtig von der Straße auf den Bürgersteig um hinter der Haltestelle herzufahren. Der Bereich ist bereits sehr eng, und wird durch wartende Fahrgäste und Kunden der Geschäfte noch weiter eingeengt. Zusätzlich behindern parkende Autos u.a. des dortigen Lieferdienstes ein sicheres Zurückkehren auf die Straße nach dem Ende des Radwegs. Auch wenn der Wechsel zwischen die Gleise ebenfalls nicht optimal ist, stellt er häufig die sicherere Variante da, daher sollte die Benutzungspflicht der Umfahrung aufgehoben werden.

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