Radverkehrsführung

Benutzungspflicht aufheben.

Adresse: 
Clemens-August-Straße 38-40, 53115 Poppelsdorf Bonn

Bitte hier die Radwegbenutzungspflicht aufheben. Für unsichere und langsamere Radfahrer bleibt der Radweg bestehen und wird ggf. durch Piktogramme o.ä. deutlicher abgegrenzt. Es darf auch gerne durch die Radverkehrsführung suggestiv auf den dann nicht benutzungspflichtigen Radweg geleitet werden.

Für schnelle Radfahrer kommt es hier aber bei den vielen Geschäften zu Konflikten mit Fußgängern. Außerdem ist aktuell das direkte linksabbiegen auf die Sternenburgstr. verboten und man muss indirekt abbiegen, d. h. an zwei Ampeln warten. Die Verkehrsbelastung ist hier mäßig, so dass m. E. keine besondere örtliche Gefahrenlage besteht, aufgrund derer Benutzungspflicht angeordnet werden darf.

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Kommentare

... für die ganze Clemens-August-Str. Der Radweg ist viel zu schmal und wird ständig von Fußgängern mitbenutzt, die wegen der Gastronomie keinen Platz haben. Parkende Autos und auf der Radwegseite aussteigende Autofahrer, der Zugang zum Hotel - alles Gefahrenquellen auf dem Radweg.

Das meinte ich mit dem Vorschlag. Bis zum botanischen Garten und ab Beginn des Berganstiegs fährt der Radverkehr ohnehin auf der Fahrbahn. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso plötzlich im Bereich der Geschäfte und Gastronomie die Fahrbahn gefährlicher sein sollte. Im Gegenteil.

Wir brauchen eine nach Norden gehende Fahrspur, die in der Straße deutlich markiert ist, und eine nach Süden gehende Fahrspur kann auf dem Bürgersteig gehalten werden. Der Bürgersteig sollte keine Gefahrenzone für Radfahrer und Fußgänger sein, damit Autos zu schnell durch den Einkaufsbereich fahren können.

Das sehe ich ganz genauso. Auf der gesamten Clemens-August-Straße kommen sich Fahrräder in beide Richtungen, bummelnde Fußgänger und sich öffnende Autotüren ins Gehege. Hier gab es auch schon mindestens einen schweren Unfall durch eine Autotür. Es ist alles sehr unübersichtlich. Als Radfahrer muss man sehr langsam fahren und kann außerdem die Geschäfte auf der anderen Seite des Radwegs schlecht ansteuern.
Zusätzlich fände ich Tempo 30 für Autos sinnvoll. Hier kommt es sowieso häufig zu Staubildung und es gibt viel Außengastronomie und Fußgänger.

Moderationskommentar

Hallo Bonnfisch,

herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Sie haben ihren Vorschlag der Kategorie Beschilderung zugeordnet. Das von Ihnen angesprochene Thema ist nach unserem Verständnis allerdings besser in der Kategorie Radverkehrsführung aufgehoben, da Sie vorschlagen die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben. Um sicherzustellen, dass Ihr Vorschlag in der Auswertung auch im „richtigen“ Themenbereich auftaucht, haben wir Ihren Beitrag daher dieser Kategorie zugeordnet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Herzlichen Dank,

Moderation Nowzamani

Moderationskommentar

Hallo Bonnfisch,

bezugnehmend auf ihren Vorschlag, hat die Stadtverwaltung folgenden Hinweis:

"Aufgrund des starken Busverkehrs und des Lieferverkehrs halten wir eine Benutzungspflicht für sachgerecht. Dazu gab es einen Ortstermin, an welchem Vertreter der Politik, der Polizei und der Verwaltung teilgenommen haben. Von allen Beteiligten wurde die vorhandene Lösung akzeptiert."

Herzlichen Dank,

Moderation Nowzamani

Schön, dass es Antworten gibt, aber was soll der Dialog, wenn jeder Vorschlag schon vor der Auswertung mit "Wurde schon diskutiert - geht nicht" beantwortet wird? Hier geht es gerade mal um ~500m Mischverkehr. Davor und dahinter läuft der Radverkehr sowieso auf der Fahrbahn. Wo ist das Problem dabei, für diesen Abschnitt die Benutzungspflicht aufzuheben? Wenn der vorherige Schutzstreifen suggestiv auf den "freiwilligen" Radweg führt, fahren langsame Radler sowieso fast immer auf den Radweg. Schnelle Radfahrer (~25 km/h) behindern den Busverkehr in keiner Weise.

Insbesondere die Zweiwege-Benutzungspflicht ist eine Zumutung. Radler sollen zum Geradeausfahren also drei Ampeln queren. Hauptsache kein Bus muss hier mal kurz zwischen zwei Haltestellen langsamer fahren...

Eine solche Radverkehrsführung auf einem ohnehin vllen und kaum abgegrenzten Fußweg provoziert doch bewusst den nächsten "Kampfradler"-Artikel.

Ich fahre hier übrigens trotz Pflicht seit Jahren ohne das kleinste Problem auf der Straße, da mir die Benutzungspflicht Richtung Norden in ihrer Absurdität bisher völlig fremd war.

Interessant auch, dass der Busverkehr mit 4 Linien bei Tempo30 eine Benutzungspflicht rechtfertigen soll, während am Bertha-v.S.-Platz bei 11 (!) Buslinien, viel mehr KFZ-Belastung und Tempo 50 der Radverkehr über die Fahrbahn geführt wird. Wo soll also an der Clemens-August-Str. die "besondere örtliche Gefahrenlage" sein?

Betrachtet man beide Situationen aus der Perspektive der Autofahrer, denen kein Platz weggenommen werden soll, ist beides wunderbar zu erklären:

In Poppelsdorf ist der Platz für Autos recht knapp, nämlich nur zwei Spuren. Es gibt schon einen baulich getrennten nicht-Auto-Weg. Die Radfahrer werden dort hin gelenkt, damit sie die Autofahrer nicht stören.

Am BvSP ist allerdings kein Radweg vorhanden. Hier müsste man also erstmal einen bauen, der nimmt aber von der Straße Platz weg. Daher ist es hier für die Autofahrer ökonomischer, wenn man nur einen Streifen auf die Straße malt, eventuell mit Minimalbreite.

Am neuen HBF hätte man den Autos auch was wegnehmen müssen, um es für die Radfahrer angenehm zu bekommen. Daher lieber einen doppelten Radweg, auf dem sich der Begegnungsverkehr quetschen kann.

Ich bin mir sicher, dass es in der Stadtverwaltung viele Planer und Entscheider gibt, die Pro-Fahrrad sind. Jedoch gibt es dann irgendwelche Instanzen, die am Ende die Entscheidung Pro-Auto doch wieder durchdrücken. Und somit sind leider die meisten Erklärungen aus dem Pro-Auto Blickwinkel ziemlich nachvollziehbar.

M. W. bedarf es für eine Benutzungspflicht nicht des Einvernehmens zwischen Politik und Polizei, sondern einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung. Wie im Originaleintrag schon steht, verlangt die StVO dafür eine besondere örtliche Gefahrenlage. Die Anordnung muss der Abwehr dieser Gefahr dienen (also: Gefahr durch Befahren des benutzungspflichtigen Radwegs geringer als durch Befahren der Fahrbahn).

Schon in südlicher Richtung halte ich das für äußerst fragwürdig, denn man fährt zwischen parkenden Autos (mitten in der dooring zone) und Fußgänger (teilweise an Tischen) und dafür ist der Weg sehr schmal.

Unmöglich ist die Richtung stadteinwärts (linksseitig geführt). Kreuzgefährlich, man wird von Fußgängern, entgegenkommenden Radfahrern, aussteigenden Parkenden übersehen. Die für Landesbehörden verbindliche AVV sagt übrigens zu linken Radwegen "mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden. [...] ein Benutzungsrecht [kommt] innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht." "Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.", sie hat als Voraussetzung eine genügende Breite und dass "nur wenige [...] Grundstückszufahrten zu überqueren sind [und] dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht." Vielleicht könnte hier skizziert werden, wie das zusammenpasst.

Ich habe mich gerade noch einmal überzeugt: Linksseitig gibt es nur eine Freigabe zwischen Sebastianstraße und Kekuléstraße. Keine Benutzungspflicht, auch keine Freigabe für durchgehenden Verkehr. Die jetzige Situation (linksseitig!) halte ich für plausibel und sinnvoll.

Würde ich hier häufiger vorbeikommen, wäre ich gewillt, mir den Anordnungstext samt Begründung mal anzusehen und zu schauen, wie argumentiert wird, dass diese Voraussetzungen in der Clemens-August-Straße alle (kumulativ) gegeben sein sollen. Vielleicht mag die Moderation das ja hier skizzieren. Was die Gefahr angeht: Wenn man auf der Fahrbahn fahren und den gebotenen Abstand von parkenden Autos halten würde, sehe ich übrigens nur eine sehr geringe, denn regelgerechtes Überholt wird dann nicht gehen. Dass die ganze Situation für die Busse hier sehr ärgerlich ist, glaube ich gern; das ist aber nur durch Reduzierung des MIV zu lösen.

Fazit: In Südrichtung ist der Weg als nicht benutzungspflichtiger Radweg sehr berechtigt. Wer zügig auf der Fahrbahn fährt, stört nicht weniger als der Park- und Lieferverkehr. In Nordrichtung fände ich schon "Radfahrer frei" äußerst fragwürdig; als Fußgänger (mit denen es hier jedesmal zu echten Konflikten führt) würde ich mir das alles verbitten und "Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn" rufen.

Ein Hinweis noch: Wenn man die Stelle nicht kennt und stadteinwärts fährt, sieht man den linken Radweg sowieso nur schwer und fährt ohnehin auf der Fahrbahn vorbei.

Ich fahre seit 15 Jahren fast jeden Tag u.a. durch die Clemens August Straße zur Nussallee. Von meinen 5 km Arbeitsweg wäre der Radweg der gefährlichste Teil, wenn ich ihn denn nutzen würde. Jedes Jahr wird der Gehweg dort mehr zugestellt (schön für die Leute die in die Cafés gehen), nur müssen die Passanten dann auf den optisch nicht klar erkennbaren Radweg gehen. Da manche Geschäfte anscheinend den ganzen Gehweg mit Tischen oder Auslagen zubauen dürfen kann das nur Konflikte geben. Dass man dann teilweise von Taxen umgenietet wird, die diagonal einparken, weil es sonst ja zu lange dauern würde, ist nur ein Bonus... Oder nach Süden, wenn auch nur eine Hand voll Leute vor der Ampel an der Eisdiele warten kann man gar nicht mehr auf den Radweg drauf...

Das Problem auf der Straße entsteht doch vor allem durch die Brötchenholer, die "nur mal kurz" mit Warnblinker die Clemens August Straße blockieren. Oder Abends die Gäste der "gehobeneren" Lokalitäten, die ihr SUV in zweiter Reihe Parken. Wird nur irgendwie nichts gegen getan, scheint außerhalb der Abeitszeiten des Ordnungsamts zu sein.

Die Busse und das bisschen Lieferverkehr käme gut mit den Radfahrern klar.

Der Radweg gehört einfach gestrichen und ein Schutzstreifen auf der Straße markiert.

Die Benutzung des Radweges ist dort für Fahrradfahrer aufgrund des vielen Fußgängerverkehrs eine Zumutung (und gefährlich). Ein befahren dieses Radweges ist eigentlich nur mit Schritttempo möglich, wenn man nicht vorhat irgendwen umzufahren.

Was anderes wird hier nicht gemacht. Die Straße ist natürlich auch als Auto- und Busfahrer eine Zumutung. Das Hauptproblem sind aber eher die Zweite-Reihe-Parker und die größeren Fahrzeuge, die wegen ihnen stecken bleiben. Die Radfahrer kommen da in der Regel schneller durch als alle anderen. Gerade diese Situation sollte auch radikale Lösungen in den Fokus rücken lassen: Einseitig Bus-/Radspur, Abschaffung der Parkplätze, andere Zeitfenster für Lieferverkehr, Fahrradstraße, Sperrung, Sackgasse für KFZ-Durchfahrtsverkehr...
Wenn dieser Radweg so bleibt, ist das Projekt Fahrradhauptstadt wirklich ein schlechter Scherz.

Auf dem Radweg ist Radfahren schlicht nicht möglich. Bedingt durch die Geschäfte können jeden Augenblick Fußgänger auftauchen. Deshalb ist die der Situation entsprechende Geschwindigkeit halt Schrittgeschwindigkeit. Konsequent müßte hier also ein Schild "Absteigen und schieben" stehen!

Es muß also erlaubt werden auf der Straße zu fahren.

Dem Kommentar der Stadtverwaltung und Polizei kann ich nur erwiedern:
Mehr Rücksicht auf Radfahrer ist angesagt! Lieferverkehr muß so organisiert werden, dass er keine Gefahr für Radler darstellt.

Wenn hier der Bus- und Lieferverkehr so gefährlich ist - weshalb dürfen hier noch PKWs fahren?

Politik, Polizei und Verwaltung.... waren auch Radfahrer eingeladen oder eben nur Theoretiker? Fährt einer der Herren täglich zur Arbeit in Bonn mit dem Fahrrad? Ganz bestimmt nicht!